Die Reiseversicherung
Die schönste Zeit des Jahres sollte nicht durch unschöne Überraschungen verdorben werden.
Die Reiseversicherung zahlt z.B. in Krankheitsfällen sowie bei Gepäckverlust.
Eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung greift bei Verhinderung und übernimmt die Kosten einer Stornierung.