Die private Haftpflichtversicherung
Bei der Privathaftpflicht handelt es sich um keine Pflichtversicherung wie beispielsweise bei der Kfz- Haftpflicht.
Allerdings gehört die Privathaftpflicht zu den elementarsten Versicherungen.
Versichert sind im Umfang der gewünschten Tarifwahl Schadensansprüche in Form von Personen,- Sach- und Vermögensschäden, vor denen sich der Versicherungsnehmer aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson schützen kann, denn bereits winzige Missgeschicke können einen hohen Schaden verursachen.
Die Haftung von Privatpersonen ist nach dem deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt, daher liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung auf der Hand.