Die Pferdehaftpflicht-Versicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer als Halter von Pferden zu privaten- nicht gewerblichen oder landwirtschaftlichen- Zwecken im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Ein Tierhalter ist für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar. (BGB §833)
Hierbei unterscheidet man nur zwischen berittenen Pferden, unberitten Pferden und Ponys.