Die Hundehaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer als Halter von Hunden zu privaten- nicht gewerblichen oder landwirtschaftlichen- Zwecken im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Ein Tierhalter ist für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar. (BGB §833)

Nicht versichert sind Halter von Hunden, die in den Angebotsvorgaben als „Listenhund“ geführt sind.